1. Der Veranstalter sorgt für eine abschließbare, Garderobe mit Spiegel, Beleuchtung, Wasseranschluß, Tisch und Stuhle, sowie Verpflegung im angemessenen Rahmen.
2. Der Veranstalter sorgt dafür, dass der Veranstaltungsort zum Aus- und Einladen der Requisiten frei anfahrbar ist, sowie für eine KFZ Stellplatz. Eventuell anfallende Parkgebühren übernimmt der Auftraggeber.
3. Jedem unserer Künstler stehen mindestens 15 min. Probenzeit mit Licht- und Tontechnik am Ort seiner Darbietung zu Verfügung.
4. Für die die Einhaltung der feuerrechtlichen Bestimmungen bürgt der Veranstalter
5. Foto- und Videoaufnahmen dürfen von unseren Künstlern dürfen nur mit unserer Zustimmung veröffentlicht und über den privaten Verkauf vervielfältigt werden.
6. Wenn durch höhere Gewalt, die Veranstaltung, entfällt der Anspruch auf Zahlung des kompletten Honorars. Regen oder schlechtes Wetter gelten nicht als höhere Gewalt. Sollte eine für den Außenbereich geplante Veranstaltung aufgrund schlechten Wetters nicht durchgeführt werden können, entbindet dies den Veranstalter nicht von der Zahlung des Gesamthonorars beziehungsweise der Gagen. Besteht für die Gesundheit der Akteure oder ihrer Requisiten Gefahr durch außergewöhnliche Witterungsverhältnisse ( anhaltende Nässe, große Hitze, plötzliche Kälte), können diese auf Teile ihrer Darbietung verzichten, auch wenn diese Bestandteil der vereinbarten Leistungen sind. Der Verzicht entbindet den Veranstalter nicht von der Zahlung des Gesamthonorars bzw. der Gagen.
7. Sollten die vertraglich vereinbarten Leitungen, aufgrund von nicht zutreffenden Angaben des Veranstalters über Größe, Höhe, Beschaffenheit und Lage des Veranstaltungsbereiches (Innen- und Außenveranstaltungen) , nicht im vollen Umfang erbracht werden können, entbindet dies den Veranstalter nicht von der Zahlung der Gesamthonorars bzw. der Gagen.
8. Wer Schuldhaft den Vertrag verletzt, oder gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstößt, hat dem andren Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe des Vereinbarten Gesamthonorars zu zu zahlen.
9. Die Gagenzahlung erfolgt nach erbrachter Leistung. Zahlungsziel ist innerhalb von 10 Tagen.
10. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages aus irgendwelchen Gründen nichtig sein, so wird damit die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
11. Änderung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
12. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist München.